28.12.2023 · Steffi von dem Fange

Klara Schwägler

Unser Gang in die Archive führt zu Akten der Gesundheitsämter, Heilanstalten und Justizverwaltung, in die seit Jahrzehnten kaum ein Blick geworfen wurde. In den beigefügten Leselisten finden sich nur wenige Namen, wenn überhaupt. 

Vertieft man sich jedoch in die alten handschriftlichen Briefe, Aktenvermerke und Behördenschreiben, formt sich langsam ein Verständnis der Lebenswege von Betroffenen der NS-Medizinverbrechen.

Begleitet wird diese Beschäftigung von einem zunehmenden Entsetzen über das Leid des Einzelnen und das schiere Ausmaß des staatlichen Übergriffs auf die Körper und das Leben seiner Bürger*innen. 

Einige dieser Lebenswege – oder auch nur Ausschnitte davon, soweit sie eben rekonstruierbar sind – von Weimarer Betroffenen werden in den nächsten Monaten auf dieser Webseite vorgestellt. 

Bevor die Recherchen beendet und die Biographien hier veröffentlicht werden können, sollen folgende biographische Skizzen einen ersten Eindruck der damaligen Geschehnisse vermitteln.

Klara Schwägler, 1907 im Allgäu geboren, lebte im Laufe der 1920er-Jahre in verschiedenen Städten der Republik und ließ sich schließlich in Weimar nieder. Sie kam aus einfachen Verhältnissen, und während des Ersten Weltkriegs erlebte ihre Familie einen sozialen Abstieg: Bei Klaras Geburt war ihr Vater noch Bauer, später wurde er im Adressbuch als Werkführer, 1920 als Tagelöhner geführt. Seiner Tochter zufolge soll er „ein Trinker“ gewesen sein.1 Die Mutter kümmerte sich um die sieben Kinder. Klara hatte zwei ältere Schwestern und eine jüngere sowie vier Brüder, von denen einer Ende der 1930er-Jahre bei der SS in Dachau arbeitete.2

Klara Schwägler besuchte die Volksschule und musste die erste Klasse 1913/14 wiederholen.3 Zum Ende der 5. Klasse wurde sie als „fleißig“ und „brav“ charakterisiert, nach dem letzten Schuljahr hieß es im Schülerbogen: „Eine Schülerin, die sich gemeinsam mit ihren Eltern sowenig als möglich um die Schule bekümmert hat. […] ihre Leistungen entsprachen den Umständen. Betragen einwandfrei.“4

 

Von Klasse 2 bis 6 hat sie Einsen, Zweien und Dreien bekommen, die schlechteste mögliche Note war damals die Vier. In der dritten Klasse notieren die Lehrer, sie hätte „gelogen und gestohlen“.5 Das führt zur einzigen Drei im sonst hervorragenden „Betragen“. Dieser Eintrag wird ihr später in einem Gerichtsverfahren über ihre Unfruchtbarmachung zur Last gelegt, um die Diagnose „angeborener Schwachsinn“ zu untermauern.

Am 1. Mai 1920 wurde sie entlassen und half zwei Jahre im Haushalt ihrer Eltern mit. Mit 16 Jahren nahm sie verschiedene Stellen in Stuttgart an. Später erinnerte sie sich, dass sie es dort „nie lange ausgehalten“ habe und „dann auf die Straße gegangen“ sei.6 Es war die Zeit der Weltwirtschaftskrise, in der sie sich um ein Einkommen bemühte.

Sie begann vermutlich noch 1923, als Prostituierte in Stuttgart zu arbeiten.7 Erst 1927 wurde diese Arbeit gesetzlich erlaubt, wenn sie auch weiterhin – und bis 2002 – als „sittenwidrig“ galt.8 „Sittenwidrigkeit“ bedeutet konkret, dass die Kundenkontakte keinerlei Rechtssicherheit bergen, Klara Schwägler also auf rechtlichem Wege nicht einmal die Bezahlung hätte durchsetzen können.

Bis 1927 musste Klara regelmäßig auf die Wache: Sie wurde mindestens elf Mal aufgegriffen und zu jeweils einigen Tagen Haft oder auch Geldstrafen verurteilt. Ihr wurden gewerbsmäßige Unzucht, die Übertretung ortspolizeilicher Vorschriften, „Ungehorsam“, „Bannbruch“ und einmal Diebstahl zur Last gelegt.9


Nach einiger Zeit verließ sie Stuttgart, um in München, Nürnberg und Dresden zu arbeiten, bevor sie 1929 nach Weimar kam.10 Eine Hausbauakte im Weimarer Stadtarchiv zeigt Klara Schwäglers Geschäftstüchtigkeit und Unabhängigkeit: 1931 – mit 24 Jahren – verfügte sie über genügend Geld, um das Grundstück der Weimarer Kleinen Töpfergasse 12 mit einem kleinen Einfamilienhaus darauf zu erwerben. Das Haus wollte sie abreißen und ein neues bauen.11 Hierfür beauftragte sie einen Architekten, 1932 erhielt sie die behördliche Genehmigung. Innerhalb eines halben Jahres wurde der Neubau errichtet, im Oktober 1932 erfolgte die Schlussabnahme.12

Im Weimarer Rotlichtmilieu

Die Große und Kleine Töpfergasse – beide südlich des Kirschbergs am Asbach liegend – bildeten das Rotlichtviertel von Weimar. Die Stadt galt in Thüringen zu dieser Zeit wohl als die Hochburg der Prostitution.13
Die Töpfergasse 18 hatte regionale Bekanntheit erlangt. Den Stadtoberen war insbesondere ein Dorn im Auge, dass die Besucher*innen Weimars vom Bahnhof kommend diese Hausnummer schon bald in roter Leuchtschrift auf dem Dach des Hauses sahen. Von der 18 waren es nur wenige Schritte in Richtung Westen, Richtung Jakobsplan, um zu Klara Schwäglers neuem Haus zu gelangen.

Klara Schwägler ist im Weimarer Adressbuch ab 1937 als „Pensionsinhaberin“ geführt. Neben den drei Zimmern, die alle über einen Wasseranschluss verfügten, gab es auf jeder der beiden Etagen eine Toilette, außerdem noch zwei kleine Dachkammern, eine Küche im Erdgeschoss und einen kleinen Lichthof. Die „Pension“ diente wahrscheinlich als Bordell, in dem auch Alkohol ausgeschenkt wurde: Im Januar 1933 verurteilte das Weimarer Amtsgericht Klara Schwägler wegen Kuppelei zu 150 RM Geldstrafe. Im Januar 1935 wurde ihr der unerlaubte Ausschank, ein Jahr darauf die unbefugte Ausübung des Betriebs einer Schankwirtschaft zur Last gelegt.14

Klara Schwägler führt ihr Unternehmen nicht allein, wenn auch die Rolle ihres Partners unklar ist: Der um 19 Jahre ältere Albert Z., der laut Adressbuch als Kaufmann und Kellner tätig war, wurde als Mitbesitzer des Hauses in der Töpfergasse geführt.

Der Abriss eines Stadtviertels

1937 wurde das Weimarer Asbachviertel abgerissen, um dort das Gauforum zu errichten. Im Asbachviertel lebten v. a. Arbeiter, Handwerker, kleine Angestellte; das Viertel durchfloss der Asbach. Auch die Kleine und die Große Töpfergasse machten Platz für einen riesigen Bauplatz, auf dem die „Halle der Volksgemeinschaft“ errichtet werden sollte. Diese Halle wurde nie fertiggestellt, ihr Grundgerüst beherbergt das heutige Einkaufszentrum Atrium.

Klara Schwägler und ihre Kolleginnen gingen ihrer Arbeit nun in der Rosmariengasse in der Nähe des Herderplatzes nach. Es heißt, hier hätten auch die im Konzentrationslager Buchenwald beschäftigten SS-Männer häufig Schlange gestanden, bis es ihnen untersagt worden sei.15
Auch in der Rosmariengasse wurde Klara Schwägler Hausbesitzerin: Gemeinsam mit einer früheren Nachbarin, die das Haus Große Töpfergasse 10 besaß, gehörte ihr die Rosmariengasse 5, sie beide führten hier spätestens 1940/41 wieder eine „Pension“.16 Klara selbst wohnte in der 13.

1937 und 38 verlor Klara Schwägler nicht nur ihr Haus und Geschäft und musste sich etwas Neues aufbauen, sie war auch Zeugin beängstigender Veränderungen in ihrem Umfeld: Im April 1938 wurde Albert Z. in Erfurt von der Kriminalpolizei festgesetzt und als „Vorbeugehäftling“ ins KZ Buchenwald eingewiesen.17 Seine Festnahme fand wahrscheinlich im Rahmen der ersten Verhaftungswelle der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ statt, bei der als „Asoziale“ bezeichnete – meist sozial auffällige oder straffällige – Personen in Konzentrationslager verschleppt wurden und dort zur disziplinierten Arbeit „erzogen“ werden sollten.18 Im November wurde Albert Z. ins KZ Flossenbürg verlegt.19 Hier trug er viereinhalb Jahre den grünen Winkel, der für „Kriminelle“ steht. Seine Spur verliert sich 1943.

Im Visier des Gesundheitsamts …

Im Herbst 1938, während ihr ehemaliger Partner in den Steinbrüchen des KZ Flossenbürg arbeiten musste, erhielt Klara Schwägler eine Vorladung ins Gesundheitsamt am Burgplatz 2. Sie ließ sich im Dezember 1938 von der Hilfsärztin Dr. Knipping untersuchen und absolvierte einen „Intelligenztest“.
In Folge dieser Untersuchung sandte ihr Dr. Knipping einige Schreiben, um sie erneut vorzuladen – ohne eine Antwort zu erhalten. Daraufhin informierte sie sie brieflich darüber, dass der Amtsarzt Freienstein einen Antrag auf Unfruchtbarmachung gestellt habe, und schickte ihr Merkblätter über „Wesen und Folgen“ dieser Operation mit.20

Die Zwangssterilisation von Männern und Frauen war seit 1934 mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legal. Als Voraussetzung für die Anwendung galt, dass den Betroffenen Krankheiten oder Behinderungen nachgewiesen wurden, die bei den Nachkommen „mit großer Wahrscheinlichkeit“ „schwere körperliche oder geistige Erbschäden“ bewirken konnten. Das Gesetz zählt konkrete Diagnosen auf: „angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere körperliche Mißbildung“ sowie „schwerer Alkoholismus“. Es galt, „minderwertige Erbanlagen“ zum Wohle der „rassisch“ hochwertigen „Volksgemeinschaft“ auszumerzen.21 Der Kreis derer, die vom „Erbstrom“ ausgeschlossen werden sollten, war allerdings um einiges größer, und so diente die Diagnose „angeborener Schwachsinn“ häufig dazu, Menschen unter Zwang unfruchtbar zu machen, die aufgrund ihrer Lebensführung auffielen – wie Klara Schwägler.22

Während Klara Schwägler die Nachricht über den Antrag zu ihrer Unfruchtbarmachung erhielt, stellte der Amtsarzt Ermittlungen an, um ein Gutachten für das Erbgesundheitsgericht zu erstellen. Seine Diagnose „erblicher Schwachsinn leichten Grades“ stand schon fest, er versuchte nun, sie zu untermauern. Er holte u. a. die Zeugnisnoten der Volksschule, Bewertungen von Lehrern, den Strafregisterauszug und die Meldebescheinigung ein.23 Auch eine Sippschaftstafel muss angefertigt worden sein, ist aber nicht mehr erhalten.

Aus dem Gutachten, das Freienstein schließlich anfertigte, geht seine persönliche Motivation zu dieser Arbeit hervor: Es war ihm ein persönliches Bedürfnis, „Dirnen“ sterilisieren zu lassen, denn sie würden sich später sonst „Männer schnappen, die besserer Frauen wert sind“.24 Er fügte im Antrag bedauernd hinzu, dass ihm eine andere „Hure“ „entwischt“ sei und nun in Berlin heiraten dürfe.

… und des Erbgesundheitsgerichts

Das auch für Weimar zuständige Erbgesundheitsgericht Jena setzte den Verhandlungstermin für den 4. April 1939 um 14:15 Uhr an, die Verhandlung fand im Weimarer Amtsgerichtsgebäude in der heutigen Ernst-Kohl-Straße statt. Die „Terminsnachricht“ informierte Klara Schwägler zwar darüber, dass sie hinzukommen konnte, doch suggerierte der Textlaut, dass es weder nötig noch erwünscht war.25

Es saßen dem Gericht vor: der Weimarer Kreisarzt Dr. Grobe als amtsärztlicher Beisitzer, Prof. Schultze-Jena aus Weimar als ärztlicher (nicht verbeamteter) Beisitzer und Amtsgerichtsrat Dr. Böttger als Vorsitzender; der Justizangestellte Kanold fungierte als Urkundsbeamter.26

Vor Gericht wurde Klara Schwägler gefragt, ob sie einen Unfall gehabt habe – dies hätte die „Erblichkeit“ der Diagnose infrage stellen können –, und verneinte. Sie musste sich, wie schon im Gesundheitsamt, in einer Prüfungssituation bewähren, in der Allgemeinwissen, Rechenaufgaben, Sprichworterklärungen u. ä. abgefragt wurden. Laut Protokoll erwähnte sie dabei auch ihre Nervosität („Ich kann zu Hause rechnen, ich bin zu nervös“),27 doch wurde hierauf in der Bewertung keine Rücksicht genommen. Das war kein Einzelfall – immer wieder ist in den Protokollen der Vorladungen und den darauf folgenden Korrespondenzen zu lesen, dass die Betroffenen nervös waren und Schwierigkeiten hatten, sich unter dem Prüfungsdruck zu bewähren – zumal dabei ein wichtiger Aspekt ihrer Lebensplanung und körperlichen Selbstbestimmung zur Debatte stand und sie sich in dieser Auseinandersetzung in einer weitgehend macht- und schutzlosen Lage befanden. Einen Einfluss auf das Urteil hatten diese Einwände nicht.

Als sie zu ihren Strafen auf Anfrage von Dr. Grobe Stellung beziehen sollte, sagte Klara Schwägler aus, sie sei „immer gleich gegriffen worden“.28 Das Protokoll gibt auch Auskunft über ihre Zukunftswünsche: Klara Schwägler wollte ihr Haus verkaufen und ins Ausland gehen. Dass ihr als von der „Volksgemeinschaft“ Ausgeschlossener keine erstrebenswerte Zukunft offenstand, war ihr wohl spätestens zu diesem Zeitpunkt bewusst – und sie wagte es, ihren Wunsch, nicht unter solchen Bedingungen leben zu wollen, in einer hochrepressiven Situation zu äußern.

Nach der Anhörung beschließt das Gericht die Unfruchtbarmachung mit einer Begründung, die nichts über Klara Schwäglers gesundheitlichen Zustand, aber sehr viel über Klara Schwäglers soziale Position auszusagen vermag: Nach einem kurzen Passus über ihren „ungünstigen“ charakterlichen „Eindruck“ während der Schulzeit und ihr „Versagen“ bei den Prüfungen im Gesundheitsamt und vor Gericht liefert die Beschlussbegründung eine Definition von „Schwachsinn“, die medizinische Gefilde verlässt und das Feld moralischer Verurteilungen betritt:

„[…] wenn […] aber noch Bedenken bestehen sollten, Schwachsinn im Sinne einer die ganze Persönlichkeit erfassenden seelischen Allgemeinstörung festzustellen, dann ist diese Feststellung auf jeden Fall im Hinblick auf die mangelnde Lebensbewährung Klara Schwäglers geboten. Seit 14 Jahren ist sie Prostituierte und hat nicht wieder zu einem ordentlichen Leben zurückfinden können. Dreizehnmal ist sie bestraft worden, hauptsächlich wegen gewerbsmäßiger Unzucht, aber auch wegen Diebstahls und wegen Kuppelei. Diese ganze Lebensführung und Einstellung Klara Schwäglers beweisen eine kümmerliche Entwicklung und Verbildung der sittlichen Begriffswelt, sowie die Unfähigkeit, sich eine richtige Einsicht in die Ordnung der menschlichen Gesellschaft zu bilden und sich dieser einzufügen. Das sind Ausfallserscheinungen, die zusammen mit den festgestellten Begabungsmängeln als Schwachsinn im Sinne des Gesetzes anzusehen sind. Der Schwachsinn ist angeboren, denn äußere Ursachen dafür sind nicht ermittelt worden.
Bei dieser Sachlage ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß etwaige Nachkommen Klara Schwäglers an schweren Erbschäden leiden werden. Sie darf sich daher nicht fortpflanzen und muß sich unfruchtbar machen lassen.“29

Am 6. Mai 1939 überreichte der Postbote Klara Schwägler den Beschluss. Etwas mehr als zwei Wochen später reagierte der Rechtsanwalt Seyfarth mit einem Schreiben an das Erbgesundheitsgericht Jena, in dem er im Namen Klara Schwäglers Beschwerde einlegte. Er hegte allerdings Zweifel, ob er damit noch die zweiwöchige Frist einhielt, da Klara Schwägler den Umschlag mit Zustellungsvermerk wie auch den Beschluss nicht mehr besaß.
Tatsächlich war die Frist schon zwei Tage zuvor abgelaufen, und das Engagement des Anwalts für seine Klientin lässt sich aus seiner Mitteilung an das Gericht herauslesen:

„In der Erbgesundheitssache […] habe ich bei der Probandin angefragt, ob sie mit Rücknahme der Beschwerde einverstanden sei.
Sie hat es nicht für nötig gehalten, überhaupt zu antworten. Ich bedauere deshalb keine Erklärung abgeben zu können und muss anheimgeben, die aus der verspäteten Einlegung der Beschwerde sich ergebenden gesetzlichen Folgen auszusprechen.“30

Klara Schwägler wies später nach, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht rechtzeitig Beschwerde einlegen konnte. Die Sache ging also doch vor das Erbgesundheitsobergericht, das beim Oberlandesgericht in der Jenaer Kaiser-Wilhelm-Straße 4 (heute die August-Bebel-Straße 4, das Gebäude ist der Universität Jena zugehörig) angesiedelt war.

Der Verhandlungstermin wurde auf den 23. Juni 1939, Freitag Mittag um 12 Uhr, gelegt, die Beklagte und Rechtsanwalt Seyfarth, der die Verteidigung übernehmen sollte, wurden vermutlich am 9. Juni über den Termin informiert. Am 17. Juni, einem Samstag, bat Seyfarth um eine Aufhebung des kurzfristigen Termins und Einsicht in die Akten, da er mangels Vorlage des Beschlusses noch keine Informationen zu dem Fall hatte. Die Bitte wurde vom Vorsitzenden des Erbgesundheitsobergerichts Koehler abgelehnt mit dem Hinweis, dass die „Akten, wenn es darauf noch ankommt, noch am Terminstag selbst eingesehen werden“ können. Außerdem sollte „damit, daß überhaupt Termin bestimmt worden ist, […] bei uns nur zum Ausdruck gebracht werden, daß Klara [S.’] Beschwerde noch als rechtzeitig angesehen wurde“.31
Eine echte Verhandlung war offenbar nicht im Interesse des Vorsitzenden Koehler.
Laut Postzustellungsurkunde erhielt Seyfarth diese Antwort erst am Verhandlungstag selbst und sah sich offenbar nicht in der Lage, kurzfristig an der Verhandlung in Jena teilzunehmen. In dieser Zeitnot beauftragte Klara Schwägler noch am 23. Juni den Jenaer Rechtsanwalt Kreusler, ihre Sache vor Gericht zu vertreten. Vorsitzender war ebenjener Dr. Koehler, Oberlandesgerichtsrat, außerdem Regierungsrat Dr. Stengel von Rutkowski – der die an der Universität Jena angesiedelte Abteilung „Lehre und Forschung“ des Landesamtes für Rassewesen leitete – und Dr. Hangen als Beisitzer.32

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, die Begründung liest sich folgendermaßen:

„Sachlich hat die Beschwerde keinen Erfolg. Klara Schwäglers Persönlichkeit wird vor allem durch grobe Mängel in ihrer Lebensführung gekennzeichnet. Insoweit genügt es, auf die zutreffenden Ausführungen des Erbgesundheitsgerichts zu verweisen. In diesen Mängeln kommt aber nicht etwa bloß eine abartige Veranlagung im Sinn einer Psychopathie zum Ausdruck, vielmehr ist darin mit eine seelische Allgemeinstörung zu sehen, wie sie dem Schwachsinn eigen ist. Und diese Störung äußert sich auch deutlich in rein intelligenzmäßigen Ausfällen. Der Senat hat sich, weil nach den früheren Prüfungen auch insoweit keine Zweifel mehr möglich waren, darauf beschränkt, Klara Schwägler Bilder sinngemäß ordnen und die Vorgänge darauf erklären zu lassen (Altersstufe für 13/14jährige). Klara Schwägler hat dabei völlig versagt und so deutlich erkennen lassen, daß auch ihre formale Intelligenz nicht ausreichend entwickelt ist.
Sie darf sich daher nicht fortpflanzen und muß sich unfruchtbar machen lassen. Ihre Beschwerde ist unbegründet.“33

Aufgrund ihrer kriminalisierten Arbeit als Prostituierte wird Klara Schwägler zu einer „Psychopatin“ mit einer „seelischen Allgemeinstörung“ erklärt.
Am 18. Juli erhielt sie den laut Gesetz endgültigen Beschluss. Eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wäre es gewesen, sich an das Büro des „Stellvertreters des Führers“ Rudolf Heß zu wenden oder zu versuchen, höhere Parteistellen einzuschalten. Das allerdings war kein „offizieller“ Weg und Klara Schwägler vermutlich nicht bekannt.

Drei Wochen später lud Freienstein sie wieder im Gesundheitsamt vor und setzte sie unter Druck. Er ließ sie eine von ihm handschriftlich aufgesetzte Selbstverpflichtung unterschreiben:

„Ich verpflichte mich, am 5. Sept. 39 freiwillig zur Operation in die Frauenklinik Jena zu gehen.“34

Erneut versuchte sie, den Eingriff abzuwehren, und erteilte dem Weimarer Rechtsanwalt Tettenborn am 9. August die Vollmacht, sie zu vertreten. Dieser erschien eine Woche später in Jena und übergab beim Erbgesundheitsgericht eine Beschwerde. Er bat um Einsicht in die Akten, um ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen zu können. Letzteres wurde ihm ab dem 19. August gewährt.
Am 26. August bat Tettenborn den Weimarer Amtsarzt Freienstein, „einen weiteren Aufschub zur Vornahme der Sterilisation zu bewilligen“, da er „plötzlich einberufen worden [ist] und nicht imstande das Wiederaufnahmeverfahren selbst zu bearbeiten“35 oder es an einen Vertreter abzugeben.

Freienstein erhöhte nach Erhalt dieses Schreibens den Druck auf Klara Schwägler, indem er ihr am 28. August brieflich mitteilte:

„Unter Bezugnahme auf die kürzlich mit Ihnen in der Angelegenheit Ihrer Unfruchtbarmachung gehabte Besprechung und Ihre hier unterschriebene Verpflichtung weise ich Sie nochmals daraufhin [sic], dass Sie am Dienstag, den 5.9.39 spätestens zur Durchführung Ihrer Unfruchtbarmachung in die Univ.-Frauenklinik Jena zu gehen haben, andernfalls bin ich gezwungen, Sie mit Hilfe der Polizei dem Städt. Krankenhaus in Weimar zuführen zu lassen.“36

Am Folgetag antwortete er dem Anwalt, dass er „nicht in der Lage“ sei, „die Unfruchtbarmachung der K. Schwägler weiterhin zu verschieben, da das Erbgesundheitsgericht un [sic] das Erbgesundheitsobergericht beschlossen haben, die Schwägler wegen angeborenen Schwachsinns unfruchtbar zu machen“.37

Klara Schwägler gab auf und ging am 5. September ins Städtische Krankenhaus Weimar, um die Operation dort durchführen zu lassen. Sie wurde von Dr. Krüger am Folgetag operiert und am 14. September „als geheilt entlassen“.38

Nur wenige Unterlagen informieren über ihr weiteres Leben: Das Weimarer Adressbuch von 1941/42 führt sie als Eigentümerin und Bewohnerin des Hauses Rosmariengasse 13, in der sie nun eine „Pension“ betreibe. Das Haus Rosmariengasse 5 führt nun ihre ehemalige Geschäftspartnerin allein. Die Häuser in der Gasse waren alt und heruntergewohnt, ihnen fehlte „jede Annehmlichkeit“.39

Einen Hinweis auf Klara Schwäglers Lebenssituation in den letzten Jahren des nationalsozialistischen „Reichs“ gibt eine Urkunde, die im Standesamt liegt. Sie bescheinigt, dass Klara Schwägler am 24. Januar 1944 vormittags in ihrer Wohnung tot aufgefunden wurde. Sie habe sich mit Hilfe von Schlafmitteln suizidiert.40

Die Bordelle in der Rosmariengasse wurden 1944 oder 1945 geschlossen, nunmehr sollten dort „Fremdenunterkünfte“ zu von der Stadt festgelegten Preisen eingerichtet werden. Heute stehen die Häuser nicht mehr. Sie waren baufällig und wurden in den 1970er-Jahren abgerissen.


Quellennachweise

Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar:

  • Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805
  • Staatliches Gesundheitsamt des Stadtkreises Weimar Nr. 1737

Stadtarchiv Weimar:

  • NA 11, 2-8-265
  • NA 11, 11-8-501
  • Personenstandsregister Sterberegister; Referenznummer: 27 2/3 Bd. 1944a, Urkunde 98

01010503 002.068.421, ITS Digital Archive, Arolsen Archives

Adressbücher Weimar 1931 bis 1941

Gespräch mit Harry Stein, ehem. Kustos der Gedenkstätte Buchenwald, am 8. Juni 2023

Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, Monsenstein und Vannerdat 2010

Wolfgang Ayaß, „Asozialer Nachwuchs ist für die Volksgemeinschaft vollkommen unerwünscht“ – Die Zwangssterilisation von sozialen Außenseitern, in: Margret Hamm (Hg.), Lebensunwert – zerstörte Leben. Zwangssterilisation und „Euthanasie“, Frankfurt/M. 2005, S. 111–119

Wolfgang Ayaß, „Ein Gebot der nationalen Arbeitsdisziplin“. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ 1938, in: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6, Berlin 1988, S. 43–74


Endnoten

  1. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 3
  2. Ebd.
  3. A. a. O., Bl. 12
  4. Ebd.
  5. A. a. O., Bl. 12
  6. A. a. O., Bl. 19
  7. A. a. O., Bl. 15
  8. Vgl. www.diakonie.de/; die Sittenwidrigkeit der Prostitutionsarbeit wurde erst 2002 aufgehoben. Siehe auch www.leibniz-magazin.de und www.bpb.de
  9. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 15
  10. LATh – HStA Weimar, Staatliches Gesundheitsamt des Stadtkreises Weimar Nr. 1737, Bl. 5
  11. Stadtarchiv Weimar, NA 11, 2-8-265, Bl. 33
  12. A. a. O., Bl. 67
  13. Gespräch mit Harry Stein, ehem. Kustos der Gedenkstätte Buchenwald, am 8. Juni 2023
  14. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 15
  15. Gespräch mit Harry Stein am 8. Juni 2023
  16. Adressbuch Weimar 1940/41
  17. 01010503 002.068.421, ITS Digital Archive, Arolsen Archives
  18. Vgl. Wolfgang Ayaß, „Ein Gebot der nationalen Arbeitsdisziplin“. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ 1938, in: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6, Berlin 1988, S. 43–74
  19. 01010503 002.068.421, ITS Digital Archive, Arolsen Archives
  20. LATh – HStA Weimar, Staatliches Gesundheitsamt des Stadtkreises Weimar Nr. 1737, Bl. 8
  21. Vgl. Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, Monsenstein und Vannerdat 2010, S. 4
  22. Vgl. Wolfgang Ayaß, „Asozialer Nachwuchs ist für die Volksgemeinschaft vollkommen unerwünscht“ – Die Zwangssterilisation von sozialen Außenseitern, in: Margret Hamm (Hg.), Lebensunwert – zerstörte Leben. Zwangssterilisation und „Euthanasie“, Frankfurt/M. 2005, S. 111–119, hier S. 113
  23. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 12–15
  24. A. a. O., Bl. 6
  25. LATh – HStA Weimar, Staatliches Gesundheitsamt des Stadtkreises Weimar Nr. 1737, Bl. 10: „Sie werden als Antragsteller von diesem Termin hiermit benachrichtigt.
    Ihr persönliches Erscheinen im Termin steht in Ihrem Belieben. Eine Verpflichtung, den Termin selbst oder durch einen Vertreter wahrzunehmen, besteht nicht! Sie haben das Recht, im Termin mit einem Beistand zu erscheinen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Erscheinen Sie trotzdem zum Termin, werden Fahrtkosten oder Lohnausfall nicht erstattet.“ (Hervorhebungen im Original)
  26. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 19
  27. Ebd.
  28. Ebd.
  29. A. a. O., Bl. 20
  30. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 27
  31. A. a. O., Bl. 32
  32. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 35
  33. A. a. O., Bl. 35 und 36
  34. LATh – HStA Weimar, Staatliches Gesundheitsamt des Stadtkreises Weimar Nr. 1737, Bl. 16
  35. A. a. O., Bl. 18
  36. A. a. O., Bl. 17
  37. A.a.O., Bl. 18
  38. LATh – HStA Weimar, Erbgesundheitsgericht Jena Nr. 805, Bl. 45
  39. Stadtarchiv Weimar, NA 11, 11-8-501
  40. Stadtarchiv Weimar, Personenstandsregister Sterberegister; Referenznummer: 27 2/3 Bd. 1944a, Urkunde 98