11.06.2024 · Carla Porges

Erbgesundheitsgericht Gera

Rund ein halbes Jahr nach der Machtübertragung auf Hitler wurde im Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen. Es schaffte die gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Zwangssterilisationen. Zu den Betroffenen gehörten u. a. Menschen mit erblicher Blindheit und Taubheit, Epilepsie, Schizophrenie und „angeborenem Schwachsinn“. Vor allem die letzte „Diagnose“ ließ sehr viel Spielraum offen. Anträge zur Zwangssterilisation wurden unter anderem durch Ärzte, Jugendämter aber auch Schulen an den örtlichen Amtsarzt gestellt. 

Die Urteile zur Durchführung einer Zwangssterilisation wurden an neu eingerichteten Erbgesundheitsgerichten gefällt. Auch in Gera wurde ein Erbgesundheitsgericht geschaffen. Dieses hatte seinen Sitz im zweiten Obergeschoss der heutigen Schlossstraße 22 und war zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Gera, Weida, Ronneburg, Auma und Neustadt.

 


Endnoten

  1. Udo Hagner. Die Geschichte des Amtsgerichts Gera und seiner Vorgänger bis zum Jahre 1952. gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-gera/geschichte